Für die Finanzierung unseres Oberschulzweiges müssen wir, wie bei der Gründung der Grundschule auch schon, einen Bürgschaftskredit bei der GLS Bank aufnehmen.
Wir brauchen noch weitere Bürgen für diesen Kredit!
Interessiert? Bitte nimm einfach Kontakt zu uns auf.
Was sind Bürgschaften?
In Sachsen müssen Schulen in freier Trägerschaft eine dreijährige Wartezeit überbrücken, bevor sie staatliche Zuschüsse für den laufenden Betrieb bekommen. In diesen drei Jahren muss sich die frisch gegründete freie Schule in der Regel über einen Kredit finanzieren. Sobald der Freistaat Sachsen mit der rückwirkenden Zahlung der Zuschüsse beginnt, kann dieser Kreidt getilgt werden.
Die meisten Banken finanzieren freie Schulen ausschließlich über sogenannte Bürgschaftskredite. Das Prinzip: Viele kleine Geldgeber bilden gemeinsam die erforderliche Kreditsicherheit. Sie bürgen dafür, dass sie im Falle eines eventuellen Scheiterns der Schule für einen vorher vereinbarten Bruchteil der Kreditsumme aufkommen. Bei der GLS Bank eG muss dieser Bruchteil mindestens 500 € betragen und darf 3.000 € pro Bürgen nicht überschreiten.
Wie hoch ist das Risiko?
Das finanzielle Risiko für die Bürgen besteht in einem möglichen Scheitern der genehmigten Schule z.B. aufgrund von zu geringen Schülerzahlen, nicht neu besetzten Lehrerstellen oder nicht verlängerten Mietverträgen. Selbstverständlich setzen wir uns mit allen Kräften dafür ein, derartige Risiken zu minimieren.